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Michelle Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.07.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 01.08.2008 - 21:11 | |
Hallo,
hab nochmals eine Frage.
Mein Mann hat am 2.6.08 eine neue Arbeitsstelle bekommen und das erste Gehalt erhielt er am 15.7.08.
Für den Monat Juni habe ich keinerlei ALG II erhalten, man sagte mir "Ihr Mann ist in Arbeit gegangen und daher gibt es erst Geld wenn man errechnen könnte ob ich noch Anspruch habe".
Nun habe ich für den Monat Juli eine Bewilligung erhalten und für den Monat Juni nichts.
Eine Bekannte meinte das Jobcenter das nur das Anrechnen was in einen Monateinfließt, da weder ich noch mein Mann Geld erhalten haben müssten wir doch demzufolge Noch ALG II erhalten oder?
Würde mich freuen wenn mir jemand weiter hilft.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 01.08.2008 - 22:47 | |
Hallo Michelle,
lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) und den Ratgeber Einkommensanrechnung
Michelle schrieb
Mein Mann hat am 2.6.08 eine neue Arbeitsstelle bekommen und das erste Gehalt erhielt er am 15.7.08. Für den Monat Juni habe ich keinerlei ALG II erhalten, man sagte mir "Ihr Mann ist in Arbeit gegangen und daher gibt es erst Geld wenn man errechnen könnte ob ich noch Anspruch habe". |
Somit hätte für Juni das volle ALG II zugestanden.
Lies dir mal die Ratgeber durch. Wenn dann noch etwas unklar ist, melde dich einfach nochmals.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.08.2008 - 19:29 | |
Wolf27 schrieb
Somit hätte für Juni das volle ALG II zugestanden.
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Wenn es nicht gezahlt wurde, dann sofort Widerspruch gegen diese ungerechtfertigte und rechtswidrige Zahlungseinstellung einlegen!
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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