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Michelle 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 01.08.2008 - 21:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
hab nochmals eine Frage.
Mein Mann hat am 2.6.08 eine neue Arbeitsstelle bekommen und das erste Gehalt erhielt er am 15.7.08.
Für den Monat Juni habe ich keinerlei ALG II erhalten, man sagte mir "Ihr Mann ist in Arbeit gegangen und daher gibt es erst Geld wenn man errechnen könnte ob ich noch Anspruch habe".

Nun habe ich für den Monat Juli eine Bewilligung erhalten und für den Monat Juni nichts.

Eine Bekannte meinte das Jobcenter das nur das Anrechnen was in einen Monateinfließt, da weder ich noch mein Mann Geld erhalten haben müssten wir doch demzufolge Noch ALG II erhalten oder?

Würde mich freuen wenn mir jemand weiter hilft.




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 01.08.2008 - 22:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Michelle,

lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) und den Ratgeber Einkommensanrechnung

Michelle schrieb
    Mein Mann hat am 2.6.08 eine neue Arbeitsstelle bekommen und das erste Gehalt erhielt er am 15.7.08. Für den Monat Juni habe ich keinerlei ALG II erhalten, man sagte mir "Ihr Mann ist in Arbeit gegangen und daher gibt es erst Geld wenn man errechnen könnte ob ich noch Anspruch habe".

Somit hätte für Juni das volle ALG II zugestanden.

Lies dir mal die Ratgeber durch. Wenn dann noch etwas unklar ist, melde dich einfach nochmals.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 02.08.2008 - 19:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wolf27 schrieb

    Somit hätte für Juni das volle ALG II zugestanden.


Wenn es nicht gezahlt wurde, dann sofort Widerspruch gegen diese ungerechtfertigte und rechtswidrige Zahlungseinstellung einlegen!





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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