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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<guest> unregistriert
| Erstellt am 18.06.2007 - 15:13 | |
Hallo Ich habe da eine Frage zu 1Euro Jobs.
Ich habe bei tacheles gelesen nach einen Gerichtsurteil das bei 1Euro Jobs 30 stunden die woche unzulässig sei und die zeitgrenze bei 20 Stunden die Woche liegt.Da meine Verlobte demnächst einen 1Euro job anfängt der 6 Stunden am tag umfasst.Danke
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<guest> unregistriert
| Erstellt am 18.06.2007 - 15:37 | |
Das ist eine aktuelle Entscheidung vom Sozialgericht Ulm.Auf solche Einzelentscheidungen kann man sich nicht berufen.
Es wurden schon zahlreiche Urteile von höheren Instanzen aufgehoben.
Ich werde später noch einmal genaueres mitteilen, wie die aktuelle Gesetzgebung ist.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 18.06.2007 - 15:48 | |
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 14 B 518/06 AS ER:
...
Der Senat verkennt im Übrigen nicht, dass in der Literatur verbreitet nur Arbeitsgelegenheiten mit einem zeitlichen Umfang von weniger als 20 Wochenstunden für zulässig gehalten werden (Niewald in Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, § 31 Rdnr. 21; Eicher in Spellbrink/Eicher, SGB II, § 16 Rdnr. 227). Angesichts des Umstandes, dass das Gesetz keine zeitliche Grenze vorgibt und die Leistungsträger in der Praxis regelmäßig von der Zulässigkeit einer Tätigkeit mit 30 Wochenstunden ausgehen (vgl. Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten, herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit / Zentralbereich SGB II), lässt sich daraus aber nicht die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Vermittlungsangebotes herleiten.
...
In der o.g. Arbeitshilfe für Zusatzjobs stehen begründet 30 Std./Woche als anzunehmendes Maximum.
Damit hat dies nach wie vor Rechtsgültigkeit, wie dieses Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28.09.06 bestätigt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
<guest> unregistriert
| Erstellt am 18.06.2007 - 19:24 | |
Vielen Dank dann weiss man ja bescheid.
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