judith

Status: Offline Registriert seit: 16.06.2009 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 20.10.2009 - 07:23 |  |
wird vorgegeben für kinder von HARTZ IV empfänger.
heute verhandelt das bundesverfassungsgericht die klagen von 3 famillien aus NRW, Hessen und Bayern.
die anwälte der familien begründen ihre klage, die bezüge für kinder sind nie richtig ermittelt worden, daher sehr niedrig.
die landessozialgericht hessen und das bundessozialgericht in kassel gaben die familien schon teilweise recht.
zitat spiegel online:
*Die höchsten deutschen Richter sollen nun Antworten auf brisante Fragen geben, und sie werden das wahrscheinlich noch bis Ende des Jahres tun. Ging alles mit rechten Dingen zu, als die Bundesregierung unter Gerhard Schröder 2003 die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene ermitteln und die für Kinder einfach davon ableiten ließ? Wurde das Leben von Millionen Kindern durch politische Willkür unnötig erschwert? War es ein Verstoß gegen die Verfassung, als ihre Bedürfnisse über den Daumen gepeilt wurden und ihnen danach zum Beispiel 62 Cent im Monat für Spielzeug zustanden?
"Ja", sagt der Düsseldorfer Rechtsprofessor Utz Krahmer. Die Hartz-IV-Gesetze seien "von überforderten Ministerialbeamten unter den Vorgaben der politischen Spitzen zusammengezimmert worden". Gerade was die Hartz-IV-Sätze für Kinder betreffe, gehe deswegen nun "alle Welt davon aus, dass sie nicht verfassungsgemäß sind", sekundiert Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags.*
die beamten behandeln nach HARTZ IV die kinder als kleine erwachsene.
so wurde kinder unter 14 einfach 60% der regelsatz für alleinstehende erwachsene zugebilligt, 14-18 jährige sind es 80%.
die berechnungen sind kurios bis hanebüchen.
so stehen säuglinge monatliche 11,90 für tabakwaren und alkohol zu, allerdings kein cent für windeln.
15 jährige haben bittschön weniger hunger zu haben als ihre mütter.
schulkinder erhalten kein geld für hefte, stifte oder turnbeutel, dafür einen regelsatz für kneipenbesuche.
4 jährige bekommen weniger geld für schuhe als erwachsene.
wessen füße wachsen noch?????
*Dass das Bundesverfassungsgericht einen eigenen Vorschlag zur angemessenen Höhe der Hartz-IV-Bezüge für Kinder und Erwachsene macht, ist nicht zu erwarten. Es wird allenfalls die bisherige Berechnung für verfassungswidrig erklären. Für Referat V B4 wäre das nichts weniger als eine Existenzgarantie. Die Beamten müssten wieder von vorn anfangen./zitat spon/*
sicher, es gibt leider viele betrüger und schmarotzer, die auf staatskosten ein schönen tag machen.
aber wird nicht immer gejammert, über zuwenig kinder, zu wenig bildung.......aber hauptsache abwrackprämie, banken retten und sonstige schmarren.
jetzt bin ich neugierig, was bei diese klage rauskommt.
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Arne

Status: Offline Registriert seit: 16.06.2009 Beiträge: 51 Nachricht senden | Erstellt am 20.10.2009 - 19:44 |  |
Es ist wie immer.Für die Ärmsten der Armen gibt es kein Geld.
Aber an anderer Stelle wird das Geld mit offenen Händen ausgegeben.
Das gilt für diese Bundesregierung, die jetzt noch gebildet wird, als auch alle vorherigen.
Ich frage mich, wenn über Nacht 480 Milliarden Euro für marode Banken bereitgestellt werden,
warum sind nicht 4 Milliarden da, um die Kinder in Deutschland besser zu stellen, die in solchen benachteiligten Haushalten von Hartz IV leben?
Alles was fehlt, ist der politische Wille.
Wie ich auf 4 Milliarden Euro komme?
Ich bin davon ausgegangen, dass jedes Kind monatlich 200 Euro dazu bekommt.
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Epikur 

Status: Offline Registriert seit: 04.02.2007 Beiträge: 481 Nachricht senden | Erstellt am 21.10.2009 - 10:42 |  |
Ich hoffe sehr, dass das Bundesverfassungsgericht einen Schritt in die richtige Richtung geht.
Wobei es gar nicht die Höhe in seinem Urteil korrigieren kann, sondern es geht nur darum, wie dieser Regelsatz für Kinder ermittelt wird.
Kann man ein Kind als kleinen Erwachsenen zählen und %tual den Regelsatz der Erwachsenen nehmen oder muss man nicht ermitteln, was ist der spezifische Kinderbedarf.
Es muss dann untersucht werden, wie dieser Bedarf ist.
Die Bundesregierung darf das nicht in Form eines Ministerialbeamten vom Schreibtisch aus machen.
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Angela 

Status: Offline Registriert seit: 01.01.2008 Beiträge: 547 Nachricht senden | Erstellt am 21.10.2009 - 10:55 |  |
In der Familien- und Steuerpolitik geht es seit Jahren in die Richtung, wer wenig hat, dem wird noch genommen.
Aber erst recht in der neuen Koalition wird eher demjenigen mehr gegeben, der schon hat.
Die neue Regierung wird als erstes ihre Klientel bedienen: Versicherungen, Banken, Pharma, Industrie, Wirtschaft, denn die Lobbyisten sitzen schon auf einigen Schößen.
Wer gestern ARTE gesehen hat, weiß wovon ich schreibe.
http://www.arte.tv/de/suche/2897150.html
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